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Welche Projekte kannst du einstellen?

RICHTLINIEN FÜR GRASSROOTPOWER PROJEKTE

  1. Projekte müssen für die Allgemeinheit von Interesse sein, d.h. ein Ziel haben, das eine Vielzahl von Bürgern innerhalb einer Region oder eines Landes betrifft, also für diesen Bereich eine positive Veränderung bringt.
     
  2. Projekte müssen sich auf etwas beziehen, das für alle Bürger erfahrbar bzw. spürbar ist. Der Bezug auf ein einmaliges, persönliches Erlebnis oder Ärgernis ist nicht gestattet. Beispielsweise ist ein Projekt, das die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in einem Gastronomiebetrieb fordert, erlaubt. Nicht erlaubt ist ein Projekt, das auf einem nicht jederzeit wiederholbaren, persönlichen Erlebnis in diesem Gastronomiebetrieb basiert (schlechte Bedienung, zuviel verrechnet, o.ä.).
     
  3. Ein Projekt darf nicht dazu dienen, sich gegenüber einem Mitbewerber einen Wettbewerbsvorteil verschaffen zu wollen.
     
  4. Ein Projekt darf niemanden verleumden, bloßstellen, bedrohen oder beschimpfen. Ebenso ist die üble Nachrede oder Verspottung verboten.
     
  5. Der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen darf nicht in einer Weise erörtert werden, die geeignet ist, diese Person in der Öffentlichkeit bloßzustellen.
     
  6. Es dürfen kein Name, Bild oder andere Angaben veröffentlicht werden, die geeignet sind, in einem nicht unmittelbar informierten Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität einer Person zu führen, die Opfer einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig ist oder wegen einer solchen verurteilt wurde.
     
  7. Eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig ist, aber noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, darf nicht als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet werden.
     
  8. Veröffentlichte Angaben und Äußerungen müssen der Wahrheit entsprechen.
     
  9. Jeder, der ein Projekt einstellt, ist für dieses, bzw. dessen Inhalt verantwortlich. Die Emailadresse desjenigen, an den das Projekt gerichtet ist, bleibt verborgen, um der unrechtmäßigen Weitergabe der Emailadresse vorzubeugen.
     
  10. Die Projekttexte (Beschreibungen und Powermailtexte) müssen sachlich korrekt sein und in "gepflegter Sprache" geschrieben sein.

LinkHäufig gestellte Fragen - F.A.Q.

 
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